Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie stellt eine Regelleistung dar, die von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie dafür Ihre Versichertenkarte mit. 


Privat Versicherte

Die Kostenübernahme einer ambulanten Verhaltenstherapie ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag bei Ihrer Privaten Krankenversicherung. Bitte sprechen Sie daher vorab mit Ihrer Krankenversicherung und informieren sich über die jeweiligen Konditionen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 


Beihilfe Berechtigte

Die Kosten werden anteilig von der Beihilfestelle und der  Krankenkasse erstattet. Bitte informieren Sie sich, welche Unterlagen dafür eingereicht werden müssen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 


Selbstzahler

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Bitte sprechen sie mich diesbezüglich an, ich berate Sie gerne. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Betrag für 50 Minuten beläuft sich somit auf 100,55€. 


Paartherapie

Bei der Paartherapie handelt es sich nicht um eine Kassenleistung, so dass die Kosten selbst getragen werden müssen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).