Die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie stellt eine Regelleistung dar, die von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie dafür Ihre Versichertenkarte mit.
Die Kostenübernahme einer ambulanten Verhaltenstherapie ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag bei Ihrer Privaten Krankenversicherung. Bitte sprechen Sie daher vorab mit Ihrer Krankenversicherung und informieren sich über die jeweiligen Konditionen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten werden anteilig von der Beihilfestelle und der Krankenkasse erstattet. Bitte informieren Sie sich, welche Unterlagen dafür eingereicht werden müssen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Bitte sprechen sie mich diesbezüglich an, ich berate Sie gerne. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Betrag für 50 Minuten beläuft sich somit auf 100,55€.
Bei der Paartherapie handelt es sich nicht um eine Kassenleistung, so dass die Kosten selbst getragen werden müssen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).