Die Verhaltenstherapie gehört zu den anerkannten Richtlinienverfahren, deren spezifische Behandlungsmethoden in ihrer therapeutischen Wirksamkeit belegt sind. Seit 1987 ist die Verhaltenstherapie eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen und ermöglicht eine Kostenübernahme sofern diese von einem Psychologischen Psychotherapeuten (approbierten Diplom/ M.Sc.-Psychologen) oder einem Ärztlichen Psychotherapeuten (approbierten Ärzten) durchgeführt wird.
Der Verhaltenstherapie liegt die Annahme zugrunde, dass eine Störung oder Symptome eine nicht oder falsch gelernte Reaktion darstellen, welche den aktuellen Umweltanforderungen nicht mehr genügt und somit Leidensdruck erzeugt. Ursprünglich lag das Augenmerk nicht vorrangig auf der Ätiologie (Ursache) einer Störung, sondern vermehrt auf deren Symptomen. Die psychotherapeutische Arbeit beruht somit auf dem Kerngedanken, dass (problematisches) Verhalten erlernt wurde, und auch wieder abgeschwächt werden kann. Dabei prägen wichtige Lebenserfahrungen unser Denken und Verhalten, was in negativ gefärbten Gedanken und problematischen Verhaltensweisen resultieren kann und die Entstehung oder Aufrechterhaltung einer psychischen Belastung begünstigt. Biographie, genetische Unterschiede als auch individuelle Stressanfälligkeit werden dabei ebenfalls für die Voraussetzung einer Störung berücksichtigt (Vulnerabilitäts-Stress-Modelle).
Die Arbeit ist somit problem-, bedingungs-, handlungs-, ziel- und lösungsorientiert.